Handlungskompetenz im Kinderschutz /       Veränderungsorienterter Kinderschutz

Systemische Kinderschutzfachkraft mit Zertifizierungsmöglichkeit zur insoweit erfahrenen Fachkraft nach § 8a

 

zusammen mit dem Wieslocher Institut bieten wir die Ausbildung an und sorgen für einen hohen Zertifizierungsstandard. Infos und Anmeldungen über die Rubrik: Kinder, Jungendliche, Familien:

 

www.wieslocher-institut.com

 

Zertifizierungsinformationen unter:

 

www.insofa.de

 

 

 

 

Nach wie vor stellt das Thema “Kindeswohlgefährdung” für alle Fachleute eine besondere Herausforderung dar. Effektiver Kinderschutz wirft heute mehr denn je Fragen auf, die fachlich und strukturell beantwortet werden dürfen. Hier einige exemplarisch dargestellt:  

 

 

 

Der Umgang mit unterschiedlichen (kulturellen) Norm- und Wertvorstellungen und

welche „Spielräume“ gibt es dabei?  

 

Welche Unterstützungsmöglichkeiten können, wann wie angeboten werden? 

 

 Wie kann ich meine eigene Rolle im Helfernetzwerk reflektieren? 

 

 

Es geht darum, viele verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, zu bewerten und dann abzuwägen welche Handlungsstrategien verfolgt werden können und welche verfolgt werden müssen.  

 

Systemischer Kinderschutz setzt genau an den oben genannten Fragen an und bindet die Familie in der Lösungsfindung mit ein, um einen tragfähigen Kinderschutz zu gewährleisten. 

 

Systemischer Kinderschutz bedeutet nicht, die Situation zu bagatellisieren oder keine klaren Handlungsaufgaben zu geben. Auch hier steht der Schutz der Kinder im Vordergrund. Es geht vielmehr darum, gerade in nicht eindeutigen Situationen die Familie und somit auch das Kind zu schützen und Veränderung anzustoßen. Veränderung aus systemischer Sicht gelingt dadurch, dass 

  • die Familie in ihrer Dynamik beobachtet wird 
  • die Situation als Lösungsversuch erkannt und anerkannt wird, auch  wenn diese destruktiv und schmerzhaft sind. 
  • die Eltern gerade keine Alternativen  zur Verfügung haben, jedoch gute Eltern sein möchten.  
  • mit diesem Dilemma, gute Eltern sein zu wollen und dem Schutz des Kindes/Jugendlichen gezielt konfrontiert und gearbeitet wird. 

Das Ziel eines systemischen Kinderschutzes ist es, mit den Eltern diese derzeit noch fehlenden Alternativen zu finden und einzusetzen.  

 

Ein weiterer positiver Effekt der Mitarbeit durch die Eltern ist, dass die Eltern nicht dagegen arbeiten müssen. Veränderungen von außen, stellen für Familien in schwierigen Lebenslagen, eine Verunsicherung dar, was durch die gemeinsame Lösungsfindung verringert wird.   

 

Die Weiterbildung möchte eine Schnittstelle zwischen Beurteilen, Handeln und Schützen herstellen. Die Teilnehmer sollen am Ende der Weiterbildung eine Gefährdung, mit Einbeziehen verschiedener Faktoren, einschätzen können und durch die systemische Haltung Kinder gemeinsam mit den Eltern schützen.  

Mit dem Ende des 4. Moduls erleben sich die Teilnehmer Selbstwirksam und handlungsfähig zum Thema Kinderschutz.  

 

Abschluss:

Nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung wird ein Zertifikat zur "Systemisch orientierten Kinderschutzfachkraft" verliehen. Voraussetzung hierfür ist die durchgängige Teilnahme an den Modulen und eine schriftliche Ausarbeitung einer Gefährdungseinschätzung.

 

Zusätzlich können die Teilnehmer ein Zertifikat zur insoweit erfahrenen Fachkraft nach

§ 8a SGB VIII erlangen. Alle Infos unter www.insofa.de.

 

Modul 1: Rechtliche Grundlagen und Gefährdungsmomente

  • Entstehung und Ziel des §8a - rechtlicher Hintergrund 
  • Rolle der freien Träger/ fallführende Fachkraft – insoweit erfahrene Fachkraft/ Wer hat Verantwortung/ welche Rolle hat das Jugendamt (JA) 
  • Welche Gefährdungen gibt es? Wann muss sofort gehandelt werden?   Risiko- und Schutzfaktoren? Gewichtige Anhaltspunkte 
  • Ablaufmöglichkeiten (von „sich Sorgen machen“ bis zum Einschalten des JA)
  • Kindes- und Jugendwohlgefährdung erkennen, beurteilen und besonnen handeln 
  • Informationsweitergabe und Datenschutz: Wer darf wann mit wem und was? 
  • Eigene Sorgfaltspflichten (Dokumentation und Übergabepunkte von Verantwortung) 
  • Erste Einblicke in die eigenen Erfahrungen aus seinem Arbeitsfeld –Prozessabläufe , Koppelung von Helfersystemen 
  • Kindeswohlgefährdung in Einrichtungen, Vereinen,… 
  • Netzwerke nutzen (frühe Hilfen, …) 

 

Modul 2: Systemische Sicht von "Problemen" / systemische Haltung

  • Ressourcen, Netzwerke,…. 
  • Sinn des „Problems“‘/Bedürfnisse  
  • Neutralität, Allparteilichkeit 
  • Zirkularität 
  • Eltern agieren mit dem Besten was sie können  
  • Loyalität – Generationskonflikt, Genogramm 
  • Hoffnung und Zutrauen, Selbstwirksamkeit  
  • Refraiming: (Was könnte Ausdruck von Gewalt sein?)
     

Modul 3: Systemische Sicht von "Problemen" / systemische Haltung (Vertiefung)

  • Problemverhalten – Lösungsverhalten – Sinnhaftigkeit 
  • Parentifizierung/Triangulation 
  • “Rückfälle” - nicht Veränderung  --> Dynamiken erkennen 
  • Veränderungsorientierte Gesprächsführung 
  • Eigene Gefühle zum Thema – Erwartungserwartung  
  • Ziel: Kooperation mit Eltern herstellen/ Wie spreche ich mit den Eltern 

       Systemische Gesprächsführung bei Verdacht oder klaren Übergriffigkeiten 

  • Beratungsmodelle im Team 
  • Reflecting Team 
  • Übungen und Wiederholungen mit einbeziehen eigener Fälle 
  • Selbstreflexion und Erwartungserwartungen – Selbstfürsorge
     

Modul 4: Beratung Ratsuchender als InsoFa

  • Aufgaben einer insoweit erfahrenen Fachkraft/Grenzen 
  • Beratungsmodelle  
  • Netzwerke (frühe Hilfen,…) / interdisziplinäre Zusammenarbeit 
  • Gesprächsführungsmodelle als InsoFa (Übungen und Rollenspiele)

Mit dieser Weiterbildung übertreffen wir die Mindeststandards zur Weiterbildung als InsoFa welche in der Entwicklung und Festschreibung von Mindeststandards für die Weiterbildung zur „insoweit erfahrenen Fachkraft“/Kinderschutzfachkraft gem. § 8a Abs. 2 SGB VIII im Deutschen Kinderschutzbund“ zusammengefasst wurde.

 

Broschüre zu Mindeststandards 2011-10-04
Broschüre zu Mindeststandards 2011-10-04[...]
PDF-Dokument [477.6 KB]

*Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung sind mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung als staatlich anerkannte Erzieherin (m/w/d) mit dreijähriger Berufserfahrung in Kinderschutzfällen oder höhere Abschlüsse in relevanten Bereichen (Sozialpädagogik, Psychologie, ...) mit dreijähriger Berufserfahrung sowie Erfahrung in Kinderschutzfällen. 

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