Ohne AGB´s gehts nicht:

Mit der Anmeldung über die Buchungsplattform des Systemwerk RLP werden die folgenden „Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen“ anerkannt. Dies gilt zugleich für etwaige „Besondere Teilnahmebedingungen“, die bei bestimmten Veranstaltungen den Teilnehmenden mit der Zulassungsbestätigung bekannt gegeben werden. Hierauf wird nochmals verwiesen. Manche Veranstaltungen können direkt beim Veranstalter gebucht werden. Im Seminarprogramm wird diese Möglichkeit besonders hervorgehoben. Hier gelten die AGB´s des jeweiligen Veranstalters.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen, die von dem Systemwerk RLP im Rahmen ihres Angebotes für Fort- und Weiterbildung angeboten werden.
(2) Soweit diese Teilnahmebedingungen keine anderweitige Regelung treffen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
§ 2 Vertragsabschluß
(1) Anmeldungen zu Veranstaltungen können schriftlich per Brief, per Telefax, per Mail oder über die online-Anmeldeplattform von dem Systemwerk RLP erfolgen. Die Anmeldung zu der ausgewählten Veranstaltung ist verbindlich zu den angegebenen Konditionen. Der/die Angemeldete erklärt weiterhin, dass er von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat.
(2) Das Systemwerk RLP bestätigt dem/der Angemeldeten per E-Mail oder auf anderem Wege den Eingang der Anmeldung.
(3) Nach Bearbeitung der Anmeldung erhält der/die Angemeldete eine Anmeldebestätigung mit Rechnung. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung zustande.
§ 3 Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl ist in der Regel begrenzt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte die Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, erhält der Teilnehmer eine Benachrichtigung.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Der/Die Teilnehmer/in hat das angegebene Veranstaltungsentgelt zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit die Veranstaltung der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, spätestens zehn Tage nach Rechnungsdatum, in jedem Fall aber vor Beginn der ersten Veranstaltung, ohne Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
(2) Kosten für Teilnehmerunterlagen sind in der Regel mit dem Entgelt abgegolten, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich zugesagt wird. Die Verpflegung der Teilnehmer sowie die Bereitstellung evtl. notwendiger Übernachtungsmöglichkeiten übernimmt das Systemwerk RLP nur, wenn dies in dem betreffenden Veranstaltungsangebot ausdrücklich enthalten ist.
(3) Auf schriftlichen Antrag kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. In diesem Fall wird eine Verwaltungspauschale in Höhe von 5% des Veranstaltungsentgelts erhoben.
§ 5 Rücktritt und Kündigung
Sofern im Veranstaltungsangebot keine andere Regelung vorgesehen ist, gelten folgende Bedingungen:Der/Die Teilnehmer/in kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Rücktrittserklärung dem Systemwerk RLP spätestens an dem Tag zugeht, der 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung liegt. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.Geht die Rücktrittserklärung spätestens an dem Tag zu, der 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung liegt, wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% des Veranstaltungsentgelts erhoben. Geht die Rücktrittserklärung spätestens an dem Tag zu, der 4 Woche vor Beginn der Veranstaltung liegt, ist der/die Teilnehmende verpflichtet 30% des Veranstaltungsentgelts zuzahlen. Bereits gezahlte Veranstaltungsentgelte werden entsprechend zurückerstattet. Geht die Rücktrittserklärung spätestens an dem Tag zu, der 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung liegt, ist der/die Teilnehmende verpflichtet 50% des Veranstaltungsentgelts zu zahlen. Bereits gezahlte Veranstaltungsentgelte werden entsprechend zurückerstattet. Teilnehmende, deren Rücktrittserklärung später zugeht oder die zu den Veranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Die Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts trotz Nichtteilnahme entfällt, wenn von dem/der Teilnehmenden für die betreffende Veranstaltung ein Ersatzteilnehmer gemeldet wird.
§ 6 Termin-/Programmänderungen
(1) Bei zu geringer Teilnehmerzahl und aus anderen dringenden Gründen, kann der Veranstalter die Veranstaltung verschieben, absagen oder mit anderen Veranstaltungen zusammenlegen. Dem Teilnehmer steht in diesem Falle ein Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Aufwendungsersatz (z.B. Stornogebühren für gebuchte Anreise oder Hotel), bestehen nicht.
(2) Programmänderungen aus wichtigem Anlass behält sich der Veranstalter vor. Insbesondere ist der Veranstalter berechtigt, in begründeten Fällen die Veranstaltung von anderen, als den angegebenen Referenten durchführen zu lassen. Der/Die Teilnehmende ist in diesen Fällen weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes berechtigt.
§ 7 Überlassene Unterlagen
Von dem Systemwerk RLP der Veranstaltung zur Verfügung gestellte oder überlassene Unterlagen sowie Software dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Systemwerks RLP weder reproduziert, noch unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt,verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen ist durch den Teilnehmer gegebenenfalls Schadensersatz zu leisten.
§ 8 Gewährleistung
Für erteilten Rat, vermittelte Kenntnisse und Fertigkeiten sowie deren wirtschaftliche Verwertbarkeit wird keine Gewähr übernommen.
§ 9 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Sofern ein Haftungsausschluss rechtlich nicht zulässig ist, beschränkt sich die Haftung jedoch auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie den Ersatz des nach Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit keine zwingende Haftung besteht.
(2) Im übrigen sind Schadensersatzansprüche – ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur – auf die Höhe des Veranstaltungsentgelts begrenzt.
§ 10 Ausschluss von der Teilnahme
Das Systemwerk RLP ist berechtigt, Teilnehmer/innen in besonderen Fällen, z. B. Zahlungsverzug (siehe§ 4), Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufes, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch des Systemwerks RLP nach § 3 der Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen.
§ 11 Angaben des/der Angemeldeten / Datenschutz
(1) Das Systemwerk RLP weist darauf hin, dass zur Anmeldung korrekte Adressdaten angeben werden müssen. Das dem Systemwerk RLP behält sich im Falle der Missachtung vor, rechtliche Schritte in die Wege zu leiten.
(2) Angemeldete werden darauf hingewiesen, dass die erhobenen Daten von dem Systemwerk RLP in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeitet werden. Diese Daten werden vertraulich behandelt.
(3) Der/die Angemeldete erklärt damit sein Einverständnis, dass die erhobenen Daten auch nach Abschluss der gebuchten Veranstaltung zum Zweck der weiteren Betreuung des/der Angemeldeten gespeichert bleiben und er/sie hierfür von dem Systemwerk RLP Informationsmaterial erhält. Die Weitergabe der Daten an Dritte, mit Ausnahme der Auftragsdatenverwaltung, ist unzulässig. Der/Die Angemeldete kann dieses Einverständnis jederzeit schriftlich widerrufen.
§12 Datenschutzerklärung
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(1) Sicherheitshinweis
Wir sind bemüht, Ihre personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Das Unternehmen nutzt als Drittanbieter die Online Buchungsplattform edoobox. Bei der Kommunikation per E – Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen den Postweg empfehlen.
 
§ 13 Verschwiegenheit
Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, bezüglich allen persönlichen Inhalten der Seminare von Systemwerk RLP Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
 
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Soweit in diesen Teilnahmebedingungen die Schriftform vorgesehen ist, entspricht auch die Versendung einer E-Mail oder eines Telefaxes dieser Schriftform. Dies gilt nicht für die Anmeldung. Insofern gilt ausschließlich § 3.
(2) Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen, die vom Systemwerk RLP  im Rahmen der Fort- und Weiterbildung angeboten werden ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Soweit rechtlich zulässig, wird als Gerichtsstand Landau in der Pfalz vereinbart.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
03/2017
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